Mannschaftstraining ab 15. Mai unter Auflagen erlaubt

Die gänzlich Basketball-lose Zeit geht zu Ende: Wie Gesundheitsminister Anschober und Sportminister Kogler heute bei einer Pressekonferenz bekannt gaben, ist das Mannschaftstraining in den Ballsportarten ab 15. Mai wieder erlaubt – allerdings nur unter Auflagen. Die wichtigsten Bedingungen: Es darf nur auf Freiluft-Plätzen trainiert werden, und das Training muss so gestaltet sein, dass die Teilnehmer die gesamte Trainingseinheit lang einen Mindestabstand von zwei Metern zueinander einhalten können. Ein Match wird daher nicht möglich sein, sehr wohl hingegen ein Wurf- oder Dribbeltraining. Welche weiteren Auflagen es geben wird, wurde bei der Pressekonferenz noch nicht bekannt gegeben. Diese sollen in der Verordnung präzisiert werden, die morgen Mittwoch veröffentlicht wird. Möglicherweise wird unter anderem eine Maximalgröße der Trainingsgruppe von sechs Teilnehmern plus Trainer und eine Desinfektion der Bälle vor und nach dem Training vorgeschrieben – allenfalls auch, dass jeder Teilnehmer einen eigenen Ball verwenden muss (womit keine Passes möglich wären).
Ob in Graz die Bezirkssportplätze wieder zur Benützung freigegeben werden, steht noch nicht fest. Das Gesundheitsministerium hatte zuletzt eine Regelung der Zu- und Abgänge gefordert, sodass beim Betreten bzw. Verlassen der Anlagen die Einhaltung des Sicherheitsabstandes gewährleistet bleibt. Dazu müsste die Stadt entsprechende Barrikaden errichten und/oder Aufsichtspersonal bereitstellen. Beides scheint nur schwer machbar. Eine Alternative wäre, das Ministerium zu einem Abrücken von dieser Bedingung zu bewegen. Kommt es zu keiner Einigung, wäre ein Basketballtraining nur bei privaten Freiluft-Körben möglich. Schul-Sportplätze bleiben für Vereine weiterhin geschlossen.